Betreuungskosten

Kita:

  • Seit dem 01.08.2018 ist der Besuch für Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule für acht Stunden am Tag beitragsfrei.
  • Unsere Regelöffnungszeit ist von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und übersteigt somit die 8 Stunden. Daher beträgt die zu entrichtende Gebühr 27,- Euro monatlich, für die Ganztagskinder.
  • Mittagessenbeitrag 60 €
  • BuT ( Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket). Eltern, die diese Berechtigung für ihr Kind vorlegen, brauchen für die Gemeinschaftsverpflegung keine Gebühren bezahlen.

Krippe

  • 9 Stunden: 328,- Euro + 60,- Euro für das Mittagessen 
  • Seit dem 01.08.2018 ist der Besuch für Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule für acht Stunden am Tag beitragsfrei, dieses gilt auch für Krippenkinder. Eltern zahlen nur noch einen Eigenanteil von 38,00 € (ab dem 3. Lebensjahr ) in der Krippe, da wir unser Betreuungsangebot über 9 Stunden anbieten.

Unser Mittagstisch

Tischgebet in der Kita:

"Jedes Tierlein hat sein Essen,

jedes Blümlein trinkt von dir.

Hast auch du uns nicht vergessen,

guter Gott wir danken dir."

 

Der Mittagstisch findet täglich in der Krippengruppe ab 11.00 Uhr und in den Ganztags- Kindergartengruppen ab 11.45 Uhr statt.

Wir haben eine Köchin, die Salate, Suppen und Eintöpfe, Beilagen (z.B. Reis, Nudeln, Kartoffeln), sowie Soßen und Nachtisch, täglich frisch für die Kinder zubereitet. Fisch und Fleisch werden vorgegart angeliefert.

Für Informationen über gesunde Ernährung von Kindern klicken Sie bitte hier:

Auf Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und die Religion nehmen wir selbstverständlich Rücksicht. Dieses geben Sie bitte bereits bei der Anmeldung mit an.

 

Für das Mittagessen fallen Kosten von z.Zt. 60,-€ pro Monat an, die der Kindergartenträger monatliche abrechnet. Das Essensgeld muss auch bei Krankheit, Urlaub, Kur und während der Schließzeit bezahlt werden.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder einer/eines Sorgeberechtigten Kindertagesstätten in der Stadt Garbsen, wird das monatliche Entgelt für ein Kind um 50 Prozent ermäßigt. Die Ermäßigung findet auf das jeweils ältere Kind Anwendung. Für weitere Kinder wird kein Entgelt erhoben. Als Geschwisterkinder werden auch Geschwister angerechnet, die Kindertagesstätten in einer anderen Kommune besuchen und für deren Besuch die Stadt Garbsen einen Kostenersatz für die Betreuungskosten an die wohnortfremde Kommune leistet oder aber für die die Stadt Garbsen eine Förderung in Tagespflege leistet.