Aktuelles
Keine Testpflicht mehr!
Liebe Eltern,
die Testplicht für Kitakinder ist ab Mai nicht mehr vorgeschrieben. Wer sich freiwillig testen möchte, erhält dafür im Mai drei Testkits pro Woche. Das gilt für alle Kita-Kinder ab drei Jahren. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Tests benötigen. Wir werden mit der Stadt Garbsen klären, wann wir weitere Tests bekommen können.
Sollten Kinder an Corona erkranken, müssen die Kontaktpersonen, wenn der Corona-Kontakt in Schule oder Kita stattgefunden hat, nicht mehr in die Quarantäne. Das ABIT Verfahren wird auch nicht mehr angewendet. Allerdings dürfen Ihre Kinder als Kontaktpersonen nur in der Kita weiter betreut werden, wenn sie symptomfrei sind.
Die an Corona infizierten Personen müssen natürlich weiterhin in Quarantäne unter den bekannten Regelungen. Sollte Ihr Kind oder Sie selbst erkranken, informieren Sie die Kita umgehend.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht (FFP2) und das Abstandsgebot weiterhin für unsere Einrichtungen gelten. Des Weiteren möchten wir Sie bitten, die Gruppenräume nicht zu betreten (Ausnahme die Krippe). Diese Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf bestehen, die Pandemie ist noch nicht überwunden und wir möchten uns weiterhin schützen, da die Infektionszahlen noch hoch sind. Vielen Dank!
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Garbsen, 02.05.2022
Fast alle Masken fallen bei uns aber nicht!
Liebe Eltern,
seit dem 04.04.2022 gilt eine neue Coronaverordnung. Viele Maßnahmen fallen weg und es ist nahezu Normalität wieder hergestellt. Das Coronavirus ist aber nicht weg und ich kann Ihnen nur empfehlen, weiter vorsichtig zu sein.
Für unsere Familienzentren gilt weiterhin (vorerst bis Ende April):
- Tragen einer FFP2 Maske
- Abstands- und Hygieneregeln
- Testpflicht dreimal in der Woche für Kinder die das 3. Lebensjahr vollendet haben
- Testpflicht dreimal in der Woche für Hortkinder in den Ferien
- Bei einem Coronafall wird weiterhin ABIT für Kindergarten- und Hortkinder durchgeführt, die Krippenkinder unter drei Jahren müssen in Quarantäne
- Liegt ein Coronaverdachtsfall vor, müssen die Sorgeberechtigten unverzüglich die Einrichtungsleitung informieren
Die letzten Wochen waren für alle Beteiligten sehr anstrengend, da wir viele Coronaerkrankungen bei unseren Mitarbeiter*innen hatten und auch immer noch haben. Dadurch mussten einige Gruppen geschlossen oder eingeschränkt werden, weil wir nicht mehr ausreichend Personal hatten, um die Betreuung und Aufsicht sicher zu stellen.
Hiermit möchte ich mich bei allen Eltern bedanken, die dafür Verständnis hatten und uns in dieser Situation unterstützt haben.
Die meisten unserer Fachkräfte haben die Infektion gut überstanden, aber einige haben immer noch damit zu tun oder bemerken Spätfolgen. Für alle Genesungswünsche möchte ich mich auch herzlich in Namen meiner Mitarbeiter*innen bedanken.
Jetzt hoffen wir, dass wir das Schlimmste überwunden haben und uns nicht die nächste "Welle" überrascht.
Bitte denken Sie daran, wenn Sie nach den Osterferien wieder in die Einrichtung kommen, vorher einen Schnelltest bei Ihrem Kind durchzuführen.
Ich grüße Sie herzlich und achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.
Kerstin Jennrich
Garbsen, 05.04.2022
Liebe Eltern,
es gibt mal wieder eine Veränderung von Seiten unserer Landesregierung in der Coronaverordnung. Die 3G-Regelung ist für die Bring- und Abholphase ausgesetzt. Alle Eltern/Personen dürfen wieder ohne Nachweis das Kind in die Kita bringen und abholen. Voraussetzung ist, dass Sie sich nicht länger als ca. 10 Minuten in der Einrichtung aufhalten und Kontakte zu betreuten Kindern sowie zu dem Personal vermeiden. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, greift wieder die 3G- Regel. In diesem Fall zeigen Sie bitte einen aktuellen Testnachweis ohne Aufforderung vor, wenn Sie nicht geimpft bzw. genesen sind.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Garbsen, 01.03.2022
3G-Regel in Kindertagesstätten
Eltern dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.
14.02.2022
Testpflicht in Kindertagesstätten
Liebe Eltern,
um die Corona-Sicherheit in der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen, hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, ab dem 15. Februar 2022 eine Testpflicht für alle Kindergarten u. Krippenkinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres einzuführen.
Das heißt: Kinder dürfen in ihrer Kinderbetreuungseinrichtung ab dem 15. Februar 2022 nur betreut werden, wenn sie an drei Tagen in der Woche getestet werden. Die Tests finden jedoch nicht in den Einrichtungen statt. Vielmehr können die Kinder zu Hause mittels Selbsttest negativ getestet werden. Dieses gilt auch für Kinder, die bereits geimpft und genesen sind. Nur „geboosterte“ Kinder sind von der Testpflicht befreit, d. h. Kinder, die dreifach geimpft oder zweifach geimpft und genesen sind.
Getestet wird grundsätzlich montags, mittwochs und freitags. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, so wird der Test nachgeholt, sobald das Kind wieder betreut wird. Wichtig ist die Testung in regelmäßigen Abständen.
Die Schnelltests bekommen Sie wie gewohnt von der Kita ausgehändigt.
Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt in den Kindertageseinrichtungen für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Wenn Sie keinen Testnachweis vorzeigen, kann das Kind nicht in der Gruppe betreut werden. Wir haben als Einrichtung diesbezüglich keinen Handlungsspielraum!
Sollte ein Kind die Tests verweigern, sprechen Sie uns bitte an.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
14.02.2022
Positiver Lollitest- was dann?
Liebe Eltern,
zum Schutz aller Kinder ist es wichtig, dass Sie Ihre Kinder mit den Lollitests regelmäßig testen.
Sollte ein Test positiv ausfallen, melden Sie das bitte der Kita und gehen Sie zum Kinderarzt, um einen PCR-Test machen zu lassen. Auch über das Ergebnis informieren Sie uns bitte umgehend.
Alle Eltern der Gruppe werden per Aushang über die Meldung eines positiven Lollitests informiert und können selbst entscheiden, ob sie weiterhin ihr Kind in die Einrichtung bringen möchten.
Erst wenn der PCR-Test auch positiv ist, werden wir die Gruppe schließen und warten auf weitere Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Des Weiteren gibt es ein neues Verfahren bzgl. Erkrankungsymptome bei Kindern.
Sie müssen auch schon bei leichten Krankheitssymptomen einen Schnelltest durchführen. Nur wenn dieser negativ ist, dürfen Sie Ihr Kind weiterhin in die Einrichtung bringen.
Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Liebe Grüße,
Kerstin Jennrich
13.09.2021
Zweiter Impftermin
Liebe Eltern,
am Sonntag, den 06.06.2021 erhalten alle Mitarbeiter*innen ihre zweite Coronaschutzimpfung.
Montag, den 07.06.2021,
bleiben die Einrichtungen geschlossen. Wir hoffen, dass der eine Tag ausreicht und dass die Impfreaktionen nicht so stark ausfallen, sodass wir am Dienstag Ihre Kinder wieder betreuen können. Sicherheitshalber wäre es gut, wenn Sie sich eine Betreuungsalternative überlegen, wenn vielleicht doch eine Gruppe aufgrund Personalmangels nicht geöffnet werden kann.
Wahrscheinlich wechseln wir ab dem 31.05.2021 bei einer stabilen Inzidenz von weniger als 50 in das Szenario A, das heißt in den Regelbetrieb. Die Hygieneanforderungen bleiben bestehen.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Garbsen, 25.05.2021
Die Stadt Garbsen organisiert kurzfristig Lolli-Tests für Kindergartenkinder
Liebe Eltern,
die Stadt Garbsen hat Selbsttests für Kinder besorgt, die wir Ihnen gerne ab heute zur Verfügung stellen. Gedacht ist es, die Kindergartenkinder zweimal in der Woche zu Hause vor dem Besuch der Kita zu testen. In dieser Woche nur einmal (wegen dem Feiertag) und in der kommenden Woche zweimal.
Um uns alle weiterhin gut zu schützen und dass der Kindergartenbetrieb aufrechterhalten werden kann, ist es sehr wichtig, dass Sie diese Tests durchführen. Infizierte Kinder haben oftmals keinerlei Symptome!
Um den Kindern die Anwendung etwas zu erklären haben wir ein Video erstellt, das Sie sich gerne mit Ihrem Kind unter: youtu.be/0GiCl66CyM8 anschauen können.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Garbsen, 11.05.2021
Ab Montag, den 10. Mai 2021 können alle Kinder wiederkommen!
Liebe Eltern,
heute gibt es sehr gute Neuigkeiten.
Das Land Niedersachsen hat auf der heutigen Pressekonferenz bekannt gegeben, dass ab dem 10.05.2021 das Szenario B (eingeschränkter Regelbetrieb) gilt. Das heißt, dass alle Kinder wiederkommen dürfen.
Hygienevorschriften und die Abstandsregelung zwischen den Erwachsenen müssen weiterhin eingehalten werden. Die Kinder werden in den festen Gruppenkonstellationen betreut und es dürfen keine gruppenübergreifende Angebote stattfinden und das Personal darf sich auch nicht durchmischen.
Überschreitet die Region Hannover an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln. Die einzelnen Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.
Kommt es zu akuten Infektionsfällen in Kitas, greift das übliche Verfahren der Kontaktverfolgung durch das zuständige Gesundheitsamt, das im gegebenen Fall auch die weiteren Maßnahmen anordnet ( Schließung von Gruppen oder der ganzen Einrichtung).
Sollten mehrere Mitarbeiter ausfallen, kann es auch zu Veränderungen der Öffnungszeiten oder von Schließungen von Gruppen kommen.
Kinder dürfen generell nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen. Es gibt hierzu eine neue Richtlinie.
Die Betreuungs- und Essensbeiträge müssen wieder entrichtet werden. Im Monat Mai berechnen wir die Notgruppenbetreuung April und die erste Woche im Mai plus anteilig die Betreuungs- und Essensbeiträge für den restlichen Mai. Ab Monat Juni wird wieder der normale Beitrag eingezogen.
Das Land Niedersachsen plant auch für Kita-Kinder das zweimalige Testen in der Woche. Die Organisation der Verteilung der Test-Kits ist noch nicht geregelt und wir erhalten in der nächsten Woche weitere Informationen.
Des Weiteren möchte ich Ihnen heute schon mitteilen, das wir Anfang Juni unsere zweite Impfung bekommen werden (der genaue Termin steht noch nicht fest) und wir wieder einen oder zwei Tage die Einrichtungen schließen werden, je nachdem an welchem Wochentag die Impfung stattfindet. Bei der letzten Impfung hatten mehrere Erzieher*innen mit Impfreaktionen zu kämpfen und da uns die Ärzte mitgeteilt haben, dass bei der zweiten Impfung mit wesentlich mehr Beeinträchtigungen zu rechnen ist, schließen wir abermals und bitte um Verständnis für diese Maßnahme.
Aber jetzt freuen wir uns erst einmal mit Ihnen,
dass alle Kinder endlich wieder in die Kita dürfen!
Garbsen, 04.05.2021
Covid-19 Impfung -Schließung der Einrichtungen-
Am Donnerstag, den 22.04.2021 und am Freitag, den 23.04.2021 bleiben die Einrichtungen geschlossen!
Garbsen, den 13.04.2021
Gründonnerstag, den 01. April 2021 sind die Einrichtungen für die Notbetreuung offen!
Frau Merkel hat die Ruhetage um Ostern herum zurückgenommen.
Gründonnerstag sind die Einrichtungen geschlossen!
Liebe Eltern,
gestern haben der Bund und die Länder wieder zusammengesessen und neue Regelungen vereinbart. Der Lockdown wird bis zum 18.04.2021 verlängert und es wurde ein harter Lockdown über Ostern beschlossen.
Die Umsetzung für Niedersachsen sieht so aus:
- Wegen der beschlossenen Ruhezeit über Ostern sollen die Kindergärten in Niedersachsen an Gründonnerstag (01.04.2021) geschlossen bleiben. An diesem Tag sollen auch Geschäfte geschlossen bleiben und so wenig Menschen wie möglich arbeiten.
- Derzeit steht laut Ministerpräsident Stephan Weil noch nicht fest, ob es Präsenzgottesdienste an Ostern geben wird.
- Obwohl es keinen Osterurlaub im eigenen Land geben werde, wolle das Land Tagesausflüge an Ostern nicht verbieten.
- Die Modellprojekte für Städte und Kommunen, die eine besondere Teststrategie fahren werden, sollen am Dienstag nach Ostern (06.04.2021) beginnen. Laut Weil steht noch nicht fest, welche Kommunen für die Projekte ausgewählt werden. In diesen Städten soll erprobt werden, ob es gelingt, mit negativen Corona-Tests Öffnungen im Einzelhandel, in der Außengastronomie und von Kulturveranstaltungen zu ermöglichen.
- Nach den Osterferien sollen die Schüler an den Schulen zweimal wöchentlich getestet werden.
- Auch die Lehrer*innen und das Kitapersonal sollen zweimal in der Woche eine Testmöglichkeit bekommen.
- Die Landesregierung will auch bei der Lockdown-Verlängerung weiterhin regional unterschiedliche Corona-Regeln zulassen. Das hänge von dem jeweiligen Infektionsgeschehen ab.
Da die Inzidenz für die Region Hannover weiterhin über 100 ist, bleibt es bei dem Szenario C und der Notgruppenbetreuung.
In Niedersachsen gilt der Stufenplan 2.0 den Sie sich hier herunterladen können.
Bitte benutzen Sie die Möglichkeit der Schnelltests. Einmal in der Woche haben alle Bürger einen Test kostenlos zur Verfügung, nur so können wir infizierte Menschen, die aber keine Symptome haben, herausfischen und die Infektionen eindämmen.
Neue Regelungen ab dem 08.03.2021
Liebe Eltern,
nun wissen wir endlich wie es mit den Kindertageseinrichtungen weiter geht.
Es wird kompliziert!
In der Presse ist leider eine falsche oder vielmehr nicht vollständige Mitteilung veröffentlicht worden. "Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen". Das stimmt nicht ganz, denn die Öffnung in den eingeschränkten Regelbetrieb ist von der 7-Tage-Inzidenz der Region Hannover abhängig.
Die Hot-Spot-Regelung besagt:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Landkreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B (Nachzulesen auf der Homepage des Kultusministerium).
Da der 7-Tage-Inzidenzwert aktuell für die Region Hannover bei 104,9 liegt, werden wir im Notgruppenbetrieb bleiben müssen (Szenario C).
Erst wenn der Wert für drei Tage unter 100 liegt, können wir in den eingeschränkten Regelbetrieb (alle Kinder können wiederkommen) übergehen.
Sicherlich haben sich jetzt schon viele Eltern gefreut, aber leider können wir am Montag nicht öffnen und es gilt weiterhin die Notgruppenregelung.
Wir orientieren uns über den Inzidenzwert für die Region Hannover von folgender Homepage:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
Die dort angegebenen Werte sind für uns bindend.
Nun müssen wir abwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und hoffen, dass der Inzidenzwert schnell sinkt und stabil bleibt, sodass wir bald alle Kinder wieder in den Einrichtungen begrüßen können.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Garbsen, 04.03.2021
Erneute Verlängerung des Lockdowns
Liebe Eltern,
der Lockdown wird bis zum 07.03.2021 verlängert. Heute gab es eine Pressekonferenz mit dem Kultusminister Herrn Tonne und ich möchte Ihnen die neuen Vorgehensweisen erklären.
- Während des Lockdowns, also bis zum 07.03.2021 sind die Kitas geschlossen (Szenario C), wir bieten weiterhin eine Notbetreuung an (bis ca. 50 Prozent), also bleibt alles wie bisher.
- Nach Beendigung des Lockdowns bis zum 11.04.2021 sind die Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B), das heißt, alle Kinder können wieder betreut werden, die Betreuungsverträge gelten wieder und die Elternbeiträge müsssen wieder vollständig gezahlt werden. Allerdings bedeutet das auch, dass bei Personalausfall ggf. Gruppen geschlossen werden müssen oder Betreuungszeiten angepasst werden müssen.
- Nach den Osternferien (12.04.2021) gilt der inzidenzbasierte Stufenplan.
Folgende Stufen werden beschrieben: |
---|
- Stufe 1 und 2 (Inzidenzwert 0 bis 25): Kitas im Regelbetrieb nach Szenario A. Sollte sich ein Coronafall in einer Kita ereignen, geht die Einrichtung in den eingeschränkten Regelbetrieb. (Szenario B) |
- Stufe 3 (Inzidenzwert 25 bis 50): Kita weiterhin im Regelbetrieb nach Szenario A. Sollte sich ein Coronafall in einer Kita ereignen, geht die Einrichtung in den eingeschränkten Regelbetrieb. (Szenario B) |
- Stufe 4 (Inzidenzwert 50 bis 100): Kita in Szenario B (Betreuung in festen Gruppen und Räumen, keine Durchmischung) |
- Stufe 5 (Inzidenzwert 100 bis 200) : Kitas bleiben geschlossen (Szenario C) bei Notbetreuungsangeboten bis zu 50 % der Normalgröße. |
- Stufe 6 (Inzidenz über 200 bzw. R-Wert Faktor 1,2): Kitas bleiben geschlossen, Notbetreuung auf 30 Prozent der Regelgruppengröße beschränkt. |
Basis sind die jeweiligen regionalen Landkreisinzidenzwerte, in unserem Fall die Region Hannover. Sollte allerdings ganz Niedersachen wieder einen Wert von 50 haben, kann es landesweite verschärfte Einschränkungen geben.
Ich hätte Ihnen heute gerne eine positive Nachricht überbracht, aber es war zu erwarten, dass es vorerst keine Lockerungen geben wird, da die Inzidenzwerte noch zu hoch sind und auch eine große Besorgnis bzgl. der Coronamutationen besteht. Eine dritte Welle muss unbedingt verhindert werden!
Halten Sie durch, wir wissen, dass es für viele Familien sehr schwer ist, aber es bleibt uns nichts anderes übrig. Wir werden weiter den Kontakt zu allen Kindern, die nicht in die Kita kommen können, halten und wenn Sie einmal nicht mehr weiterwissen, können Sie auch gerne bei uns anrufen und wir versuchen Sie mindestens per Telefon zu unterstützen.
Es grüßt Sie herzlich,
Kerstin Jennrich
Garbsen, den 11.02.2021
Lockdown wird verlängert
Liebe Eltern,
der Lockdown wird bis zum 14.Februar 2021 verlängert. Die Regelungen des Notgruppenbetriebes bleiben bestehen.
Alle Eltern die Ihre Kinder seit dem 11.01.2021 zu Hause betreuen, brauchen keinen Elternbeitrag und/oder Essensbeitrag bezahlen.
Vom 01.01.2021 bis zum 10.01.2021 werden wir anteilig den Elternbeitrag und das Essensgeld von Ihrem Konto abbuchen. Sie bekommen eine neue Beitragsmitteilung.
Ab dem 11.01. 2021 findet eine taggenaue Abrechnung statt für Kinder, die in der Notgruppe betreut werden.
Die Abrechnung der Notgruppenbetreuung können wir nur rückwirkend erheben, sodass es zu einer Doppelbelastung in dem Monat kommen kann, in dem der Lockdown aufgehoben wird.
Sollten Sie die Kinderkrankentage für die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für die Krankenkasse aus. Einige Krankenkassen verzichten aber auch auf eine Bescheinigung, da reicht es nur, den Antrag auszufüllen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, was benötigt wird.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Garbsen, 20.01.2021
Notgruppenbetreuung ab dem 11.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
leider hat das neue Jahr nicht wirklich gut begonnen. Die Covid-19-Infektionszahlen sind leider immer noch zu hoch. Die niedersächsische Landesregierung hat am 05.01.2021 beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen ab dem 11.01.2021 bis vorerst zum 31.01.2021 geschlossen werden und nur eine Notbetreuung angeboten werden kann.
Die zulässige Höchstzahl der betreuten Kinder unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten wird für Krippengruppen auf max. 8 Kinder, für Kindergartengruppen auf max. 13 Kinder und für Hortgruppen auf max. 10 Kinder festgelegt.
Welche Kinder dürfen in die Notgruppe?
Die Berechtigung zur Notgruppenbetreuung haben Eltern, die in folgenden Berufssparten tätig sind:
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich, pädagogischen und pflegerischen Bereich,
• Beschäftige im Lehramt
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
• Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere der Wasser, Strom- und Gasversorgung),
• Beschäftigte im Bereich Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
• Beschäftigte im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
• Beschäftigte im Bereich des Finanzwesens (Bargeldversorgung, kartengestützte Zahlungsverkehr, konventioneller Zahlungsverkehr)
• Textilreinigung für das Gesundheitswesen (Firma Seidel)
• Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV),
• Entsorgung (Müllabfuhr)
Weiterhin dürfen Kinder die Notgruppe besuchen, deren Eltern eine Kündigung droht oder Kinder einer Kindeswohlgefährdung ausgesetzt sind.
Sollten nach der Platzvergabe entsprechend der Prioritätenliste noch frei Plätze zur Verfügung stehen, werden natürlich auch Kinder von anderen berufstätigen Eltern einen Platz bekommen. Wenn es aber zu der Situation kommt, dass die Plätze nicht ausreichend sind und keiner freiwillig zurücktritt, müssen wir wohl oder übel die Plätze auslosen.
Leider haben wir heute den ganzen Tag über keinerlei Informationen von den Behörden bekommen. Wir müssen auf die Verordnung warten und vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit der Ausweitung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Kinder aus Familien, in denen ein oder beide Elternteile nicht berufstätig sind, leider nicht berücksichtigen können.
Für die Nutzung der Notgruppe sind Kitagebühren und Essensbeiträge zu zahlen. Ich gehe davon aus, dass für alle Eltern, die ihre Kinder ab dem 11.01.2021 zu Hause betreuen, keine Kitagebühren anfallen. Ich habe aber leider noch keine offizielle Mitteilung darüber.
Leider dürfen wir auch die Fachkräfte nicht in unterschiedlichen Gruppen einsetzen, um eine Vermischung zu vermeiden. Es kann dadurch passieren, wenn beide Mitarbeiter aus einer Gruppe ausfallen, dass die Notgruppe geschlossen werden muss.
Ich möchte Sie auch auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass alle Eltern zusätzliche Kinderkrankheitstage bekommen. Pro Elternteil 10 Tage, als alleinerziehendes Elternteil 20 Tage zusätzlich. Bitte machen Sie davon Gebrauch, die Bundesregierung hat zugesichert, dass diese Tage auch nur für die Kinderbetreuung während der Pandemie genutzt werden können.
Ich weiß, dass das für alle Familien wieder eine große Herausforderung ist und dass die Kinder, die nicht in die Kita kommen dürfen, auch darunter leiden. Aber leider müssen wir jetzt alle mit den großen Einschränkungen zurechtkommen und hoffen, dass die Inzidenzwerte schnell wieder abnehmen.
Bitte melden Sie sich in Ihrer Kita, wenn Sie einen Notgruppenplatz benötigen oder auch wenn Sie darauf verzichten können. Die jeweiligen Einrichtungen teilen dann die Notgruppen ein.
Denken Sie auch bitte daran, dass nicht wir diese Regeln machen, wir müssen uns aber zwingend daranhalten und es wäre schön, wenn wir trotzdem alle freundlich miteinander umgehen und Verständnis für den anderen haben, dafür bedanke ich mich im Voraus bei Ihnen.
Bitte passen Sie auf sich auf und halten Sie sich an alle Hygienevorschriften und an das Abstandsgebot. Der Inzidenzwert ist in Garbsen noch sehr hoch.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
06.01.2021
Verschäfter Lockdown
Liebe Eltern,
endlich gibt es offizielle Information vom Kultusministerium wie es am 11.01.2021 weitergeht.
Der Lockdown wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert und es werden mehr Einschränkungen auf uns zukommen. Das bedeutet leider auch, dass die Kindertageseinrichtungen quasi wieder geschlossen werden und es nur eine Notbetreuung geben wird. Wir dürfen in der Notgruppe 50% der Kinder einer Gruppe weiterhin betreuen, die andere Hälfte muss leider zuhause bleiben.
Das heißt konkret: Die zulässige Höchstzahl der betreuten Kinder unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten, wird für Krippengruppen auf max. 8 Kinder, für Kindergartengruppen auf max. 13 Kinder und für Hortgruppen auf max. 10 Kinder festgelegt.
Wir haben ab dem 11.01.2021 wieder die Situation wie im Mai 2020 („Szenario C“ )
Leider dürfen wir die Fachkräfte nicht in unterschiedlichen Gruppen einsetzen, um eine Vermischung zu vermeiden. Es kann dadurch auch passieren, wenn beide Mitarbeiter aus einer Gruppe ausfallen, dass die Notgruppe geschlossen werden muss.
Wer die Notgruppe besuchen darf, wird sich wieder nach der Systemrelevanz, Betriebsnotwendigkeit und nach der Härtefallregelung bemessen lassen.
Für die Grundschule gilt:
- 11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)
- 18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)
Die Schule muss eine Notbetreuung anbieten (in der Regel von 8:00 - 13:00 Uhr). Das heißt, dass die Hortkinder erst ab 13:00 Uhr betreut werden können.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wenn Sie die Notbetreuung nutzen müssen, werde ich Ihnen morgen bekannt geben. Eltern, die jetzt schon wissen, dass Sie Ihre Kinder selbst betreuen können, mögen sich bitte dringend in der Kita melden.
Zur Entlastung wegen der Betreuung der Kinder zuhause sollen beim Kinderkrankengeld zehn zusätzliche Tage je Elternteil eingeführt werden, für Alleinerziehende 20 Tage. Jeder Arbeitgeber muss Sie dann auf Krankenschein von der Arbeit freistellen, wenn Sie keine andere Betreuung für Ihr Kind nachweisen können und Sie bekommen Ihr Geld von der Krankenkasse. Wie lange diese Regelung gilt, wurde noch nicht bekannt gegeben.
Liebe Grüße,
Kerstin Jennrich
05.01.2021
Regelungen zum Lockdown ab Mittwoch, den 16.12.2020
Sehr geehrte Eltern,
ab Mittwoch wird das öffentliche Leben stark heruntergefahren. Aufgrund der besorgniserregenden hohen Covid 19 -Infektionszahlen hat die Bundesregierung gestern den nächsten Lockdown beschlossen.
Was bedeutet das jetzt für die Betreuung Ihrer Kinder in den Kitas?
Alle Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, werden gebeten dieses auch zu tun.
Darunter fallen Eltern die:
• keine Berufstätigkeit nachgegen (oder nur ein Elternteil),
• die in Kurzarbeit sind,
• die zur Betreuung eines Geschwisterkindes sowieso zu Hause sind, also sich in Elternzeit befinden,
• die es irgendwie einrichten können, trotz Homeoffice ihre Kinder zu betreuen,
oder die Familien, die sich selbst und andere einfach schützen möchten.
Angesichts der Gefährlichkeit des Coronavirus mit einer hohen Rate von schweren Krankheitsverläufe sollen die Kontakte ab Mittwoch deutlich eingeschränkt werden. Unser Ministerpräsident Herr Weil und der Kultusminister Herr Tonne appellieren sehr stark an alle Eltern sehr verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen und ihre Kontakte nur auf das Allernotwendigste zu beschränken.
Wenn Sie Ihr Kind/Ihrer Kinder nicht mehr in die Einrichtung bringen möchten, sagen Sie uns kurz Bescheid.
Die Teams aus den Familienzentren und ich wünschen Ihnen trotz der großen Einschränkungen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und vor allen Dingen bleiben Sie alle gesund.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Harter Lockdown ab Mittwoch
Liebe Eltern,
der Corona-Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 wird auch die Kitas betreffen. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahmen liegt jedoch im Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer.
Was bisher feststeht ist, dass zwischen kommendem Mittwoch und mindestens dem 10. Januar Kinder "wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen", dieses teilen alle Bundesländer mit.
Für den Fall, dass eine Kinderbetreuung zu Hause nicht möglich ist, wollen die Bundesländer wie auch schon zum ersten Lockdown eine Notbetreuung anbieten. Wer sich dafür qualifiziert und wie umfassend diese Betreuung ist, muss das Land Niedersachsen noch bekannt geben.
Generell wird es aber sein, dass Kinder deren Eltern (oder eines Elternteils) nicht berufstätig sind, zu Hause betreut werden müssen.
Die Bundesregierung plant, dass für betroffene Eltern eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen wird, für die Betreuung ihrer Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Mehr kann ich Ihnen zurzeit nicht mitteilen und wir müssen weitere Beschlüsse abwarten.
Ich habe Ihnen die Presseerklärung von unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil beigefügt, dort können Sie alle Beschlüsse nachlesen.
Freundliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Stand: 13.12.2020
Regelbetrieb
Liebe Eltern,
ich hoffe Sie hatten einen schönen Urlaub und ich möchte Sie heute über die Neuerung bzgl. der Betreuung Ihrer Kinder in unseren Einrichtungen informieren.
Das Land Niedersachsen hat beschlossen, dass alle Kitas ab dem 01.08.2020 - allerdings weiterhin unter Vorbehalt des Infektionsgeschehens- in den Regelbetrieb zurückkehren. Das bedeutet, dass die Kinder wieder in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang betreut werden und wieder normale Öffnungszeiten gelten.
Grundsätzlich ist klar: Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es aber auch immer zu erneuten Einschränkungen kommen. Auch landesweite Regelungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung ist weiter von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin. Das betrifft das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und besondere Hygienemaßnahmen.
Regelung bzgl. kranke Kinder
Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte.
- Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Kindertageseinrichtung besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
- Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, etc.) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Kindertageseinrichtung ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
- Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetreten Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Besuch der Kindertageseinrichtung zu beachten sind.
- Treten während der Betreuung bei einem Kind Fieber und/oder Anzeichen ernsthafter Krankheitssymptome auf und /oder ein Unwohlsein des Kindes auf, sind die Fachkräfte berechtigt das Kind umgehend abholen zu lassen.
Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens durch Rückkehrer aus dem Ausland, bitten wir Sie eine 'Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung eines Infektionsrisikos' auszufüllen. Das Formular erhalten Sie in der Kita oder Sie können es sich hier herunterladen. Bitte geben Sie das Formular am ersten Kitatag ab oder füllen es direkt in der Kita aus. Bitte beachten Sie die Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Danke.
Freundliche Grüße,
K. Jennrich
Stand 31.07.2020
Kitagebühren/ Urlaub in Risikogebieten
Liebe Eltern,
ich möchte Sie heute darüber informieren, wie die Kitagebühren im eingeschränkten Regelbetrieb erhoben werden. Der Rat der Stadt Garbsen hat beschlossen, dass im Monat Juni die Gebühren entsprechend der Inanspruchnahme (tägliche Betreuungszeit und Anzahl der in Anspruch genommenen Betreuungstage + Essensgebühr) erhoben werden. Sie bekommen für den Monat Juni eine Rechnung von uns.
Ab dem Juli wird der Elternbeitrag und Essensbeitrag grundsätzlich wieder eingezogen, auch wenn Sie Ihr Kind nicht in die Kita bringen möchten, müssen Sie den Betrag bezahlen. Einige unserer Familienzentren bieten aufgrund der aktuellen Situation nur eingeschränkte Betreuungszeiten an, diese aktuellen Betreuungszeiten sind dann auch nur abrechnungsfähig.
Wie es im August weiter geht, wissen wir leider noch nicht. Es kann möglich sein, das der eingeschränkte Regelbetrieb weiterhin gilt.
Bitte beachten Sie folgende Regelung, wenn Sie im Urlaub in einem Risikogebiet waren.
Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Reisende, bitte beachten Sie folgende Einschränkungen für Ihre Einreise nach Deutschland:
1. Personen, die auf dem Land-, See-oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach §§ 32 Satz 1, 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung).
2. Ein Risikogebiet nach Ziffer 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
3. Personen nach Ziffer 1 sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für Ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung. Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter:https://tools.rki.de/plztool/
4. Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen,die einer landesrechtlichen Ausnahme unterliegen und die keine Krankheitssymptome für COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. U.a. haben die Länder Ausnahmen für Personen vorgesehen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, oder die durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.
(Bundesministerium für Gesundheit)
Freundliche Grüße,
K. Jennrich
Stand: 30.06.2020
Eingeschränkter Regelbetrieb
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich schon aus der Presse entnehmen konnten, wird der Notgruppenbetrieb zum 22.06.2020 eingestellt und wir gehen in den eingeschränkten Regelbetrieb über.
Mit dem Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung soll wieder allen Kindern – wenn auch in eingeschränktem Umfang – Bildung, Betreuung und Erziehung zuteilwerden.
Der Zeitpunkt für die vollständige Aufnahme des Regelbetriebs wird in Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen bewertet und steht noch nicht fest. Käme es zu akuten Infektionsfällen in Kitas, greift das übliche Verfahren der Kontaktverfolgung durch das zuständige Gesundheitsamt, das im gegebenen Fall auch die weiteren Maßnahmen anordnet ( Schließung von Gruppen oder der ganzen Einrichtung).
Was bedeutet nun ein eingeschränkter Regelbetrieb?
- Grundsätzlich können alle Kinder wieder betreut werden.
- Weiterhin gelten aber die Rechtsgrundlagen des Infektionsschutzes bzgl. der SARS-CoV-2-Pandemie. Damit wir die hohen Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen umsetzen können, muss die Betreuungsdauer gegebenenfalls noch flexibel angepasst werden.
- Der Personaleinsatz muss neu überdacht und organisiert werden. Wir stehen da vor großen Herausforderungen, da das Personal nur in festen, ihnen zugeordneten Gruppen tätig werden sollen. Eine Durchmischen soll vermieden werden.
- Kinder dürfen generell nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Kinder dürfen zudem auch nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 (insbesondere Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Eine Betreuung ist auch ausgeschlossen, wenn die Kinder, Elternteile oder andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Kontakt mit Personen hatten, die akut mit SARS-CoV-2 infiziert sind.
- Die Betreuungs- und Essensbeiträge müssen wieder entrichtet werden.
Sie werden in der nächsten Woche per Brief darüber informiert werden, wie die Anpassung der Betreuungszeiten für ihre Kita ist und welche Regeln eingehalten werden müssen.
In der Kita St. Anna wird weiterhin die Notgruppenregelung angeboten, da durch einen Wasserschaden ein großer Teil der Einrichtung saniert werden muss. Wir gehen davon aus, dass nach den Sommerferien alle Räume wieder genutzt werden können.
Das Virus ist nicht verschwunden, und es ist weiter Umsicht und auch etwas Rücksicht von allen gefordert.
Freundliche Grüße,
Kerstin Jennrich
Stand: 09.06.2020
Wer darf in die Notgruppenbetreuung?
Liebe Eltern,
wir wissen, dass Sie alle hoffen, dass Ihre Kinder bald wieder in die Kita gehen können. Die Situation ist für viele Familien jetzt schon nicht mehr leistbar und durch die allgemeinen Lockerungen und Öffnungen von Geschäften, gehen jetzt viele Eltern davon aus auch einen Notbetreuungsplatz zu bekommen. Leider ist es aber nicht so. Trotz der Ausweitung der Notbetreuung ab dem 18.Mai 2020, können wir nur begrenzt Kinder aufnehmen.
Für die Zulassung zur Notbetreuung gilt, dass diejenigen Kinder, welche bisher in die Nutzung der Notbetreuung aufgenommen waren (systemrelevante Berufe und Härtefälle), diese Möglichkeit weiter nutzen können. Darüber hinaus werden nunmehr Kinder mit Unterstützungsbedarf zugelassen. Zwar ist der Sprachförderbedarf ausdrücklich genannt, aber auch Kinder mit anderem Förderbedarf sind hier mit umfasst. Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen der Notbetreuung können nunmehr auch Kinder aufgenommen werden, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.
Die zulässige Höchstzahl der betreuten Kinder unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten, wird für Kinder unter 3 Jahre auf 8 Kinder, ab 3 Jahren bis Einschulung auf 13 Kinder und ab Einschulung bis 10 Jahre auf 10 Kinder festgelegt. Wir füllen jetzt die bestehenden Notgruppen mit Kindern aus den obengenannten weiteren Kriterien auf, wenn es die Kapazitäten zulassen. Dieses Verfahren wurde mit allen Elternvertretern besprochen.
Für den Hort gilt, dass Kinder in den Hort kommen können (ab 12:00 Uhr), die auch zur Schule gehen müssen.
Leider dürfen wir die Fachkräfte nicht in unterschiedlichen Gruppen einsetzen, um eine Vermischung zu vermeiden. Es kann dadurch auch passieren, wenn beide Mitarbeiter aus einer Gruppe ausfallen, dass die Notgruppe geschlossen werden muss. Des Weiteren müssen wir, wenn nach und nach mehr Eltern aus systemrelevanten Berufen einen Bedarf anmelden, die bestehenden Gruppen gegebenenfalls wieder neu zusammenstellen, allerdings dürfen wir über die höchstzulässigen Kinderzahl pro Gruppe nicht hinaus.
Leider sind die ganzen Auflagen bzgl. der Notbetreuung sehr schwierig und führen bei vielen Familien zu Enttäuschungen, Frust und Ärger. Dafür haben wir Verständnis und wir sind über diese Situation auch unglücklich, können sie aber leider nicht ändern.
Für die Notbetreuungsgruppen haben wir unter Auflagen vom Gesundheitsamt Hygieneregeln erstellt. Ich bitte Sie diese Regeln strikt zu befolgen.
Des Weiteren wird für die Notgruppenbetreuung eine Gebühr erhoben (Kindergartenkinder sind ausgenommen, da sie beitragsfrei sind), die mit einem Tagessatz abgerechnet wird. Alle Eltern deren Kinder die Notbetreuung nutzen, müssen einen Essensbeitrag pro Tag von 2,50 € bezahlen. Die Abrechnung erfolgt monatlich durch eine Rechnungstellung und Sie können die Gebühr bar oder per Überweisung begleichen.
Jede Kita hat angepasste Öffnungszeiten, diese erfragen Sie bitte in den jeweiligen Kitas.
Wer in die Notgruppe aufgenommen wird, haben Sie schon von Ihren Leiterinnen, Erzieherinnen oder auch Elternvertretern aus den jeweiligen Gruppen erfahren.
Der erste Kitatag ist Montag, der 03.08.2020 und es soll dann wieder ein Regelbetrieb stattfinden, das bedeutet, dass alle Kinder die Kita wieder besuchen dürfen und dass die normalen Öffnungszeiten gelten.
Ich grüße Sie alle recht herzlich,
Kerstin Jennrich und Teams
13.05.2020
Erweiterung der Notgruppenbetreuung
Liebe Eltern, das Land Niedersachsen hat jetzt einen zeitlichen Ablauf der schrittweisen Wiedereröffnung der Kitas bekannt gegeben.
Für unsere Kindergartengruppen, Krippen und Horte gilt weiterhin die Notbetreuung.
Wie Sie dem Zeitstrahl entnehmen können, ist es leider so, dass wir nicht alle Kinder berücksichtigen können.
Was bedeuten die einzeln Phasen? (Auszug aus der Presseinformation des Kultusministerium)
Phase 1: Seit dem 6. Mai 2020, können private Betreuungsmöglichkeiten genutzt werden. Das bedeutet, gute Freunde, Bekannte oder Nachbarn können sich zusammentun und so organisieren, dass bis zu fünf Kinder (inkl. der eigenen Kinder) zu Hause betreut werden können. Ab Montag, dem 11. Mai, dürfen Tagesmütter und Tagesväter ihre Betreuungsangebote wiederaufnehmen.
Phase 2: Ab dem 18. Mai soll die Notbetreuung deutlich ausgeweitet werden auf bis zu 40 Prozent landesweite Betreuungsquote. Im Schnitt können dann bis zu 10 Kinder pro Notgruppe betreut werden. Insbesondere Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, sollen in dieser Phase zusätzlich aufgenommen werden. Für die Kinder, die im Sommer 2020 eingeschult werden, sollen die Kindertageseinrichtungen an mindestens 1-2 Nachmittagen pro Woche abseits der Notbetreuung ein vorschulisches Angebot machen.
Phase 3: Ab dem 8. Juni wird der Kita-Betrieb weiter hochgefahren auf bis zu 50 Prozent. Zusätzlich zu den „halben Gruppen“ und den Angeboten für die Vorschulkinder sollen die Kindertageseinrichtungen am Nachmittag offene Spielgruppen anbieten können für die Kinder, die noch nicht wieder in ihre Kita können. Umfang und Dauer der Angebote hängen vom Infektionsgeschehen und den räumlichen wie personellen Ressourcen ab. Bei positiver Entwicklung können die Nachmittagsangebote Schritt für Schritt in die Notbetreuungsgruppen integriert werden. In dieser Phase ab Anfang Juni sollen sich die Träger und die Einrichtungen zudem auf den Regelbetrieb einstellen. Nach der Sommerpause im neuen Kita-Jahr soll der Regelbetrieb wieder losgehen.
Phase 4: Ab 1. August 2020 soll der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden. Alle Eltern haben damit wieder einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder. Das bedeutet auch, dass die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für den Kita-Bereich wieder gelten, also die personellen und räumlichen Standard.
Kultusminister Tonne: „Der Phasenplan-Kita eröffnet Eltern und Kindern positive Perspektiven. Ich bin froh, dass wir mit den Kommunen und Trägern in die Umsetzung gehen können. Gleichwohl müssen wir realistisch bleiben und alle Planungen immer unter regelmäßigem Abgleich des aktuellen Infektionsgeschehens vornehmen."
Die Vorgaben des Ministeriums sind leider in der Praxis nicht wirklich umsetzbar, da uns Räumlichkeiten und/oder personelle Ressourcen fehlen. Wir werden jetzt mit den Elternvertretern zusammen überlegen, wie wir die Vorgaben für unsere einzelnen Kindertagesstätten umsetzen können. Jede Kita hat andere Bedingungen und muss für sich ein eigenes Konzept entwickeln. Ziel ist es, möglichst vielen Kindern den Besuch der Kita zu ermöglichen.
Ab nächster Woche werden wir oder Ihre Elternvertreter Sie telefonisch oder per Email darüber informieren, wie der Ablauf der jeweiligen Kita ist und welche Kinder zusätzlich zur Notbetreuung aufgenommen werden können.
Sollten Sie jetzt schon wissen, dass Sie Ihr Kind vor dem 1. August nicht mehr in die Kita bringen möchten, weil Sie wohlmöglich Bedenken bzgl. einer Ansteckung haben oder die Betreuungsgebühr weiterhin einsparen möchten, dann wäre es nett, wenn Sie uns das zeitnah mitteilen könnten. Dies wäre hilfreich für die Einteilung der Notgruppen.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
07.05.2020
Weitere Infos zur Notbetreuung
Liebe Eltern,
um einen Anspruch auf Notbetreuung auszulösen, kommen zusätzlich zu den schon genannten Berufsgruppen, folgende dazu:
- Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel),
- Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze),
- Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers),
- Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV),
- Entsorgung (Müllabfuhr)
- Medien und Kultur
Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen zurückzugreifen. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Das heißt z.B., wenn ein Elternteil arbeiten geht und der andere Elternteil im Homeoffice ist, muss das Kind zu hause bleiben.
Auch die Härtefallgruppen wurden deutlich erweitert. Neben dem bisherigen Fokus auf wirtschaftliche Belange der Eltern (drohende Kündigung) werden jetzt auch ausdrücklich drohende Kindeswohlgefährdung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden sowie die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern (vor allem auch in übergeordneter Betrachtungsweise zwischen Schule und Kita) als mögliche Gründe für einen Härtefall aufgeführt.
Nach wie vor bleiben der Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen das oberste Ziel.
Pro Notgruppe dürfen maximal 5 Kinder betreut werden. Die jeweilige Kitaleitung entscheidet darüber, ob das Kind in die Notgruppe aufgenommen wird und ist auch berechtigt, Nachweise über den dringenden Bedarf einzuholen.
Für die Nutzung der Notgruppe sind Kitagebühren und Essensbeiträge zu zahlen. Für alle Eltern die ihre Kinder weiterhin zu Hause betreuen fallen keine Kitagebühren und Essensbeiträge an und zwar so lange, wie die Untersagung des Kitabetriebes besteht. Ob die Kitas bis Sommer 2020 geschlossen bleiben steht noch nicht fest und ist leider in den Medien falsch wiedergegeben. Die Lage wird immer im zwei Wochen Rhythmus und nach dem Infektionsgeschehen neu bewertet.
Liebe Eltern,
uns ist bewusst, dass das für Sie und auch für Ihre Kinder eine schwierige Situation ist und auch immer mehr zur Belastung wird. Im Homeoffice zu arbeiten, wenn im Hintergrund Kinder spielen und immer wieder mit Ihren Bedürfnissen zu Ihnen kommen, ist manchmal wahrscheinlich nicht auszuhalten. Auch wir vermissen Ihre Kinder und den Trubel in unseren Kindertagesstätten. Leider wird uns diese Situation noch länger begleiten. Auch ich möchte und muss meine Mitarbeiter schützen. Abstandregelungen und den ganzen Tag Mundschutz tragen, Erzieher wie Kinder, ist in unserem Bereich nicht möglich. Alle unsere Mitarbeiter ab 60 Jahren, alle Schwangeren und gesundheitlich vorbelastete Mitarbeiter arbeiten zunächst nicht in den Notbetreuungen, um sie vor Ansteckungen zu schützen. Deshalb ist es auch schwierig alle Anfragen von Eltern für eine Notbetreuung zu berücksichtigen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür.
In der Bundesregierung wurde diese Woche eine Arbeitsgruppe von Länder, Bund und Experten gebildet die sich mit "Leitlinien und Empfehlungen zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kitas" beschäftigt. Es geht um gut abgewogene Schritte, ohne die Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus zunichte zu machen. Sind wir mal gespannt, was sie erarbeiten.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
21.04.2020
Wie geht es weiter?
Liebe Eltern,
heute haben wir von der Bundesregierung erfahren, dass die Kitas weiterhin geschlossen bleiben. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Es sollen weitere Lockerungen für die Notbetreuung beschlossen werden, die wir in den nächsten Tagen vom Land Nierdersachsen erfahren werden. Sobald sie vorliegen, werde ich Sie sofort darüber informieren.
Ich befinde mich zur Zeit im Urlaub. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an meine Stellvertreterin Frau Heinisch-Bienert unter Tel.: 05137 73910.
Herzliche Grüße,
Kerstin Jennrich
15.04.2020
Elternbeiträge
Liebe Eltern,
es gibt gute Neuigkeiten. Wir werden die Elternbeiträge und das Essensgeld im Monat Aprilnicht erheben. Dieses gilt allerdings nur für Eltern, die keine Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen.
Die Stadt hat uns zugesichert, dass sie die ausgefallen Elternbeiträge übernimmt.
Freundliche Grüße,
Kerstin Jennrich
24.03.2020
Elternbeiträge
Liebe Eltern,
ich bin gerade dabei zu klären, ob die Elternbeiträge weiterhin gezahlt werden müssen oder nicht. Wir warten diesbezüglich noch auf eine Aussage des Kultusministeriums.
In den nächsten Tagen, werde ich Sie über den Sachstand informieren.
Freundliche Grüße,
Kerstin Jennrich
19.03.2020
Notbetreuung
Liebe Eltern,
laut Rundverfügung der. Nds. Landesschulbehörde wurden landesweit alle Schulen und Kindertagesstätten ab
Montag, den 16.03.2020 bis Samstag, den 18.04.2020 geschlossen.
Die Notbetreuungsregelung sieht vor, dass Kinder von Beschäftigten der öffentlichen Daseinsvorsorge, also:
• Beschäftigte im Pflegebereich, Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz
• Beschäftigte im Vollzugsbereich (Justizvollzug und Maßregelvollzug)
• Beschäftigte in der Lebensmittelherstellung
• Beschäftigte in der Wasser- und Energieversorgung
• Härtefälle bei drohender Kündigung (Nachweispflicht)
in Kleingruppen betreut werden können.
Das bedeutet:
Ab sofort bis zum Ende der Maßnahme werden ausschließlich Kinder in den Kindertagesstätten betreut, bei denen ein Elternteil bzw. der allein Sorgeberechtigte, einer der genannten Berufsgruppen angehört. Für diese Regelung gibt es keine Ausnahme.
Selbstverständlich müssen diese Kinder gesund sein und auch in den letzten 14 Tagen dürfen sie keinen Kontakt zu Verdachtsfällen gehabt haben oder aus Risikogebieten kommen.
Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, benötigen wir eine Bescheinigung (Sie können das Formular unterhalb des Anschreibens herunterladen) ihres Arbeitgebers und melden Sie sich bitte telefonisch bei mir unter 05137/75823.
Liebe Eltern, wir sind genau wie Sie das erste Mal mit einer solchen Situation konfrontiert und müssen nun die Anweisungen der Landesregierung einhalten. Die kommenden Wochen werden für Ihre Familien, aber auch für alle anderen Menschen in unserem Land eine große Herausforderung sein, die wir jetzt besonnen bewältigen müssen. Der Schutz und die Gesundheit der Menschen steht im Vordergrund und zwar vor allen wirtschaftlichen Risiken.
Ich grüße Sie herzlich und bleiben Sie bitte gesund,
Kerstin Jennrich
16.03.2020 (geändert am 24.03.2020)
Informationen zur Coronavirus-Epidemie
Liebe Eltern,
unsere Einrichtungen bleiben vom
16. März 2020 bis zum 18. April 2020
geschlossen.
Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird allen Kindertageseinrichtungen der Betrieb untersagt.
Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Seit dem 10.03.2020 gibt es eine Anordnung vom Land Niedersachsen, dass Personen die Kindertageseinrichtung für zwei Wochen nicht betreten dürfen, wenn sie sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der aktuellen Festlegung des RKI (Robert Koch Institut) aufgehalten haben. Das 14 Tage Betretungsverbot gilt ab Rückkehr aus solch einem Gebiet.
Bitte beachten Sie dieses auch für ihre Urlaubsplanung!
13.03.2020
Masern Impfpflicht
Liebe Eltern,
ab dem 1. März 2020 gibt es eine Masern-Impfpflicht in Deutschland.
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder der Kindertagesstätte müssen die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Wie wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen und muss vor der Aufnahme in die Kita vorliegen, sollte dies nicht der Fall sein, kommt ein Betreuungsvertrag nicht zustande und Ihr Kind kann die Kita leider nicht besuchen.
Kinder, die schon jetzt in der Kindertagesstätte und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Unsere Kirchengemeinde
Alle Informationen der katholischen Kirchengemeinde erhalten Sie im Pfarrbrief der Kirchengemeinde St. Raphael, dem Wegweiser.
Erscheint monatlich.
Der gesamte Wegweiser als Download unter